Planung, die über Technik hinausgeht
Wie gehen wir vor?
Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Betriebserlaubnis – unser Prozess in 6 Schritten.
DIN 14675 Phase 5
Rahmenbedingungen festlegen, Schutzziele, Umfang, Alarmierungslogik, Schnittstellen als Planungsgrundlage
DIN 14675 Phase 6.1
Planung nach aktuellen Normen, die technischen Begebenheiten im Blick behaltend
DIN 14675 Phase 6.2
Werk- und Montageplanung unter Berücksichtigung der Detailregeln sowie System- und Komponentenauslegung
Ausschreibungs- /Vergabephase
Begleitung der Realisation und Übergabe
Zertifikate
Geprüfte Kompetenz: Unsere Zertifikate im Überblick.
Referenzen
Coming soon
Häufige Fragen zu SAA
Eine Sprachalarmanlage (SAA) dient dazu, Menschen in einem Gebäude im Gefahrenfall schnell, verständlich und gezielt zu informieren. Statt ausschließlich über Signaltöne zu alarmieren, übermittelt sie gesprochene Durchsagen und konkrete Handlungsanweisungen – zum Beispiel für die geordnete Evakuierung eines Gebäudes.
Als Bestandteil des Sicherheitskonzepts arbeitet die SAA eng mit der Brandmeldeanlage (BMA) und weiteren technischen Systemen zusammen. Entscheidend ist dabei, dass die Durchsagen auch unter schwierigen akustischen Bedingungen zuverlässig verstanden werden.
Damit das gewährleistet werden kann, müssen Gebäude, Nutzung, Raumakustik, Beschallung und die geltenden normativen Anforderungen bereits bei der Planung zusammen betrachtet werden.
Kurzum: Eine SAA alarmiert nicht nur, sie sagt dem Menschen was zu tun ist.
Eine SAA kommt dort zum Einsatz, wo sich viele oder ortsunkundige Personen aufhalten und im Gefahrenfall schnell, gezielt und verständlich informiert werden müssen. Das sind unter anderem Verkaufsstätten, Versammlungsstätten und andere Sonderbauten. Welche Anforderungen tatsächlich gelten, muss immer am konkreten Projekt geprüft werden.
Hierfür sind die bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Anforderungen zu prüfen. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland und Gebäudenutzung. Maßgeblich können insbesondere die jeweilige Landesbauordnung, Sonderbauvorschriften und das Brandschutzkonzept sowie die Vorgaben aus der Baugenehmigung sein.
Wird eine SAA gefordert, bilden die DIN VDE 0833-4 und die DIN 14675 wesentliche Grundlagen für Planung und Umsetzung. Die DIN VDE 0833-4 beschreibt dabei, wie eine entsprechende Anlage zu planen, zu errichten und zu betreiben ist.
Entscheidend ist deshalb nicht nur die Frage „brauchen wir eine SAA“, sondern vor allem: Welche Anforderungen gelten für dieses Gebäude und wie müssen sie planerisch umgesetzt werden.
Eine Sprachalarmanlage (SAA) besteht aus mehreren aufeinander abgestimmten Komponenten. Dazu gehören insbesondere die zentrale Steuerungs- und Versorgungstechnik. Verstärker, Lautsprecher und die erforderlichen überwachten Leitungswege. Über Sprechstellen können Durchsagen erfolgen. Eine überwachte Stromversorgung stellt sicher, dass die Anlag auch bei einem Ausfall der regulären Energieversorgung betriebsbereit bleibt.
Ebenso wichtig sind die Schnittstellen zu anderen Sicherheitssystemen, vor allem zur Brandmeldeanlage (BMA). Im Alarmfall können so hinterlegte Meldungen automatisch ausgelöst oder einzelne Gebäudebereiche gezielt angesprochen werden.
Entscheidend ist nicht die einzelne Komponente, sondern das Zusammenspiel des gesamten Systems. Deshalb betrachten wir bei der Planung nicht nur die Technik selbst, sondern vor allem auch das Gebäude, die Nutzung, das Alarmierungskonzept und die Sprachverständlichkeit.
Bevor wir in die konkrete Anlagenplanung gehen, müssen die Anforderungen geklärt werden. Warum ist eine Sprachalarmanlage (SAA) erforderlich, welche Bereiche sollen alarmiert werden und welche Vorgaben gelten für das Gebäude.
Folgende Unterlagen benötigen wir für den Projektstart:
- Brandschutzkonzept und Baugenehmigung
- Sprachalarm- bzw. Brandmelde- und Alarmierungskonzept
- Aktuelle Gebäudepläne
- Angaben zur Nutzung der Räume
- Informationen zur Brandmeldeanlage (BMA)
- Angaben zu besonderen akustischen Bedingungen
- Revisionsunterlagen, soweit vorhanden
Nicht alle Unterlagen müssen zum Projektstart vollständig vorliegen. Wir prüfen gemeinsam den aktuellen Planstand, klären offene Anforderungen und legen die nächsten Schritte fest.
Die DIN 14675 beschreibt die Anforderungen an den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA). Die Zertifizierung dient als offizieller Nachweis, dass die Fachfirma die Fachkompetenz besitzt, eine verantwortliche Person und ein geeignetes Qualitätsmanagement für die relevanten Leistungsphasen nachweist.
Die diversen Leistungsphasen sind wie folgt gegliedert:
Im Falle der Gebert Planwerk GmbH umfasst die Zertifizierung die Phasen 6.1 und 6.2.
Des Weiteren werden regelmäßige Auffrischungsschulungen gefordert. Ebenso überprüft eine Zertifizierungsstelle in regelmäßigen Abständen die erbrachten Leistungen.
Auracast ist eine auf Bluetooth LE Audio basierende Technologie, mit der Audiosignale drahtlos an eine große Anzahl kompatibler Empfangsgeräte übertragen werden können. Dabei wird das Audiosignal ausgesendet und kann von mehreren Empfängern gleichzeitig ausgewählt werden – vergleichbar mit der Auswahl eines verfügbaren WLAN-Netzes.
Für öffentliche Gebäude und Veranstaltungsräume ist Auracast besonders im Bereich der Barrierefreiheit und Hörunterstützung interessant. Das Signal kann direkt auf kompatible Hörgeräte, Cochlea-Implantate, Kopfhörer oder Earbuds übertragen werden.
Die Technologie eröffnet damit neue Möglichkeiten für Rathäuser, Bürger- und Veranstaltungszentren, Schulen, Kulturstätten, Konferenzräume und weitere öffentlich zugängliche Gebäude. Neben der Hörunterstützung können beispielsweise auch unterschiedliche Sprachkanäle oder Audiosignale aus Präsentations- und Medientechnik übertragen werden.
Für uns ist Auracast deshalb nicht nur eine neue Audiotechnologie, sondern ein Baustein für eine barrierefreie und zukunftsorientierte Audioplanung.
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